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Zolldienststellen

Bezirk der BFD Südost

Die 8 Hauptzollämter in Augsburg, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt (alle in Bayern) und Erfurt (für Thüringen und das südwestliche Sachsen) mit ihren Unterstellen, den Zollämtern, sind die operative Ebene der Zollverwaltung. Sie sind für die praktische Umsetzung der klassischen zöllnerischen und der von anderen Behörden auf den Zoll übertragenen Aufgaben zuständig.

Darunter fallen die Abfertigung des Warenverkehrs mit Drittländern, die Erhebung der dabei entstehenden Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, etc.) einschließlich der Verbrauchsteuern und die Überwachung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Mensch, Natur und Wirtschaft (sog. Verbote und Beschränkungen). Die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) der Hauptzollämter überwachen den zoll- und verbrauchsteuerpflichtigen Warenverkehr im Binnenland (Schmuggelbekämpfung).

Die Hauptzollämter erheben die Verbrauchsteuern (z. B. auf Mineralöl oder Alkohol) bei den inländischen Herstellungsbetrieben und überprüfen die Einhaltung der Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften anhand des betrieblichen Rechnungswesen der Unternehmen und Betriebe, um die korrekte Zahlung / Erstattung von Abgaben zu garantieren (Betriebsprüfung).

Die Arbeitseinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geht gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

Die 43 Zollämter im Bezirk der Bundesfinanzdirektion Südost

(Standorte und Kontakt)

unterstehen den Hauptzollämtern. Hier wird der Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und den Drittländern (Nicht-EU-Länder) vor Ort oder „online“ abgefertigt.

Sie setzen Einfuhrabgaben fest und vereinnahmen sie. Dies geschieht entweder an den Grenzflughäfen oder bei Waren, die in sog. Zollversandverfahren befördert werden, bei den Binnenzollämtern. Mobile Abfertigungsdienste kommen auf Wunsch auch zu den Firmen.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München

ist seit 01.01.2008 eine Arbeitseinheit der Bundesfinanzdirektion Südost. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch weiter in München unter den bekannten Kontakten zu erreichen.
  
Sie ist ist bundesweit zuständig für die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie zum Schutze der deutschen Wirtschaft. Hier werden die Anträge von Firmen auf Grenzbeschlagnahme von gefälschten Marken und unrechtmäßig nachgeahmten Produkten bearbeitet.

Die Zentralstelle Einzige Bewilligungen in Nürnberg

(seit 01.01.2008 eine Arbeitseinheit des Hauptzollamtes Nürnberg)

bearbeitet bundesweit die bei einzigen (grenzüberschreitenden) Bewilligungen vorgeschriebenen Konsultationsverfahren für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung (z.B. aktive und passive Veredelung), für besondere Verwendung und für den zollrechtlich freien Verkehr.

Sie berät Firmen und die zuständigen Hauptzollämter beim Bewilligungsverfahren und hält Kontakt mit den anderen EU-Mitgliedstaaten.