Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Landshut |
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| Veröffentlicht am: 03.02.2012 |
In einem Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilte das Landgericht Landshut bereits im Februar 2011 zwei Geschäftsführer aus dem Raum Dingolfing/Landau zu 18 bzw. 16 Monaten Freiheitsstrafe. Die Beschuldigten legten gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein, allerdings ohne Erfolg. Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten Ende des letzten Jahres als unbegründet verworfen.
Ausführliche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut ergaben, dass die beiden Unternehmer bei der Ausführung ihrer Aufträge offensichtlich abhängig beschäftigte Osteuropäer als selbständige Subunternehmer einsetzten. Durch die Verschleierung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse umgingen die Geschäftsführer die Verpflichtung zur Meldung der Arbeitnehmer und damit zur fristgerechten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 200.000 Euro.
„Die Arbeit des Zolls im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung trägt nicht unerheblich zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei. Viele Firmen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen, werden durch das Urteil vielleicht auch ein Stück weit Gerechtigkeit empfinden.“, so Claudia Donhauser, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Landshut.
Veröffentlicht am: 03.02.2012
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