Hauptzollamt Landshut warnt vor dreisten Gewinnspielbetrügern |
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| Veröffentlicht am: 17.02.2012 |
Das Hauptzollamt Landshut warnt ausdrücklich vor Gewinnspielbetrügern, die den Namen der Behörde bei ihrem Vorgehen unbefugt gebrauchen. In den letzten Wochen gingen bei der Zolldienststelle erneut mehrfach Anrufe von vermeintlichen Gewinnern aus ganz Deutschland ein, die „Gewinnbenachrichtigungen“ erhalten hatten.
Die Absender der wertlosen Schreiben täuschen vor, Angehörige des Hauptzollamts Landshut zu sein. Die Betrüger informieren schriftlich über einen angeblichen Gewinn eines Autos bei einer Verlosung in der Türkei und benutzen hierfür einen gefälschten Briefkopf sowie den Abdruck eines unechten Dienstsiegels. Sie täuschen zusätzlich vor, dass das Fahrzeug bereits beim Hauptzollamt in Landshut zur Abholung bereitstünde.
Die Absender der wertlosen Schreiben täuschen vor, Angehörige des Hauptzollamts Landshut zu sein. Die Betrüger informieren schriftlich über einen angeblichen Gewinn eines Autos bei einer Verlosung in der Türkei und benutzen hierfür einen gefälschten Briefkopf sowie den Abdruck eines unechten Dienstsiegels. Sie täuschen zusätzlich vor, dass das Fahrzeug bereits beim Hauptzollamt in Landshut zur Abholung bereitstünde.
Allerdings fielen Kosten für die Abwicklung der Zollformalitäten, Versicherungs- und andere Transportgebühren an, die sich zusammen auf einen vierstelligen Betrag belaufen. Die Betrüger fordern die Betroffenen auf, die Geldsumme über einen Anbieter von weltweitem Bargeldtransfer ins Ausland zu überweisen. So kann die Angabe einer Bankverbindung oder von Kreditkartendaten umgangen werden, weil für die Transaktion ein gültiges Ausweisdokument ausreicht.
Für ihre Betrugsmasche wählen die Täter offensichtlich bewusst Personen aus, deren Wohnort weit weg vom Hauptzollamt in Landshut liegt. Der fehlende räumliche Bezug, aber auch Leichtgläubigkeit lassen immer wieder Menschen auf den Betrug hereinfallen.
Der Zoll steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Glücksspielaktionen. „Ich kann Betroffenen von derartigen Gewinnmitteilungen nur raten, keinesfalls das geforderte Geld zu überweisen und umgehend Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten“, so Claudia Donhauser, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Landshut.
Veröffentlicht am: 17.02.2012
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