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Hauptzollamt Rosenheim

Veröffentlicht am: 17.02.2012
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilte das Amtsgericht Traunstein einen Taxiunternehmer aus dem Landkreis Traunstein.

Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim am Standort Traunstein konnten dem Unternehmer in über 100 Fällen Sozialversicherungsbetrug nachweisen.

Über einen Zeitraum von fast vier Jahren hatte der Angeklagte die meisten seiner voll versi-cherungspflichtigen Arbeitnehmer entweder als Geringverdiener oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Außerdem beschäftigte er zwei Taxifahrer, die Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV bezogen, als Vollzeitkräfte. Er bescheinigte Ihnen zudem, dass sie lediglich 200 Euro im Monat verdienten. Mit dieser Masche kassierten die Leistungsbezieher doppelt. Wegen Leistungsbetrugs wurden diese bereits zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

Insgesamt entstand den Sozialkassen und damit dem Staat ein Schaden von mehr als 120.000 Euro.
Weil der Mann voll geständig und nicht vorbestraft war, wurde die Vollstreckung der Strafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
 
 

Veröffentlicht am: 17.02.2012

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