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Quelle der archivierten Pressemitteilungen zoll.de

Hohe Strafen für Sozialversicherungsbetrug

Veröffentlicht am: 03.02.2012

Weil er  über 20 Scheinselbständige als Subunternehmer für sich putzen ließ, verurteilte das  Landgericht München II am 27. Januar den  Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma aus dem Landkreis Starnberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro. Sein als Betriebsleiter tätiger Vater wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Bei einer Kontrolle der Reinigungsfirma stellten die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim-Standort Weilheim fest, dass auffällig viele, überwiegend rumänische Staatsangehörige als Subunternehmer für die Firma putzten.

Bei genauerer Überprüfung ergaben sich allerdings Zweifel an der angeblichen Selbständigkeit der Reinigungskräfte. Alle arbeiteten auf Weisung des Firmeninhabers und seines Betriebsleiters. Reinigungs- und Betriebsmittel wurden ausnahmslos von der Firma zur Verfügung gestellt. Die „Subunternehmer“ konnten zudem nicht genug Deutsch um Vertragsverhandlungen zu führen oder eine Rechnung zu stellen.

Auch sonst konnten die Ermittler des Zolls keine Merkmale unternehmerischen Handelns bei den rumänischen Arbeitern ausmachen. Unterm Strich war jeder von ihnen abhängig beschäftigt und hätte somit zur Sozialversicherung angemeldet werden müssen.

Mit dieser Masche sparte sich der 35-jährige Angeklagte über einen Zeitraum von zwei Jahren mehr als 380.000 Euro an Beiträgen zur Sozialversicherung. Diese muss er neben der Geldstrafe jetzt zudem nachzahlen.

Weil sein Vater bereits einschlägig vorbestraft  ist, muss dieser nun den Gang ins Gefängnis antreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 

Veröffentlicht am: 03.02.2012

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