Archivierte Pressemitteilungen

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Quelle der archivierten Pressemitteilungen zoll.de

Hauptzollamt Augsburg

Veröffentlicht am: 13.02.2012
Bei einer unangekündigten Prüfung eines Asia - Lebensmittelmarktes im Raum Ingolstadt nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz trafen die Beamten neben mehreren Kunden auch zwei Frauen an, die hier augenscheinlich arbeiteten. Bei der anschließenden Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass es sich bei der einen Person um die Inhaberin des Ladens handelte. Die andere Person, die an einer Tiefkühltruhe „arbeitete“, konnte sich weder ausweisen noch konnte sie ein Wort Deutsch. Auch bei der anschließenden Befragung durch den Zoll, zu der ein Dolmetscher herangezogen wurde, konnte Ihre Identität und somit auch der Aufenthaltsstatus nicht festgestellt werden.
 
Da somit für die Zöllner nicht auszuschließen war, dass sich die Frau illegal in Deutschland aufhielt und sie eine Beschäftigung ausübte, ohne im Besitz des dafür erforderlichen Aufenthaltstitels zu sein, wurde sie zur weiteren Überprüfung zur zuständigen Polizeiinspektion verbracht.
 
Dort stellte sich heraus, dass es sich bei der Frau um eine ehemalige Asylbewerberin handelt, die sich seit 2004 in Deutschland aufhält und die ihren Asylbewerberausweis nach eigenen Angaben vor Jahren weggeworfen hatte. Die weitere Sachbearbeitung wegen des nunmehr vorliegenden Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde von der Polizei übernommen.
 
 

Veröffentlicht am: 13.02.2012

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