Schwarzfahren lohnt sich nicht |
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| Veröffentlicht am: 07.02.2012 |
Ein Spediteur aus der Oberpfalz beschäftigte über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren mehrere Fahrer im Nah- und Fernverkehr, ohne diese bei der zuständigen Sozialversicherung anzumelden.
Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnten dem Beschuldigten in 55 Fällen nicht entrichtete Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von ca. 32.000.-- € nachweisen.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Spediteur jetzt zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Nur der günstigen Sozialprognose und dem Geständnis des Beschuldigten ist es zu verdanken, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Für den entstandenen Schaden muss der Spediteur aufkommen.
Veröffentlicht am: 07.02.2012
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