Aufgaben der Bundeszollverwaltung
Der Zoll als Einnahmeverwaltung
- erhebt Zölle (für die Europäische Union) und die Einfuhrumsatzsteuer auf alle Waren aus Nicht-EU-Ländern bei der zollrechtlichen Abfertigung im grenzüberschreitenden Warenverkehr
- erhebt die Verbrauchsteuern (auf Mineralöl, Tabak, Kaffee, Branntwein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Bier) sowie seit 01. April 1999 auf Strom
Der Zoll als Organ für öffentliche Sicherheit
- überwacht den Warenverkehr (Ein-/Aus- und Durchfuhr) auf die Einhaltung von internationalen und nationalen Verboten und Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt (z.B. Bekämpfung der Rauschgift- und Waffenkriminalität, Artenschutz, Lebensmittelkontrolle)
- beschlagnahmt nachgemachte Markenwaren zum Schutz der Wirtschaften (Marken- und Produktpiraterie)
- überwacht den Außenwirtschaftsverkehr (z.B. Beschränkungen bei militärischen Gütern, Einfuhrquoten im Textilsektor)
- überwacht den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zur Bekämpfung der Geldwäsche
- überwacht die Hohe See (auch außerhalb der deutschen Küstenmeere Nord- und Ostsee) im Verbund mit anderen Behörden
- bekämpft zusammen mit der Bundespolizei die illegale Einreise von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung in das Gebiet der Europäischen Union
Weitere Aufgaben des Zolls
Der Zoll
- bekämpft die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- vollstreckt im Auftrag öffentlich-rechtliche Forderungen des Bundes und der Sozialversicherungsträger
- erhebt Abgaben bzw. gewährt Erstattungen im Bereich der EU-Agrarmarktorganisationen (z.B. für landwirtschaftliche Erzeugnisse)
- bearbeitet die Mineralölsteuervergütungen für den in der Land- und Forstwirtschaft verbrauchten Dieselkraftstoff (Agrardiesel) und zahlt diese an die berechtigten Land-und Forstwirte aus


