Sie sind hier: Über uns > Aufgaben

 

 

 

 

 

Aufgaben der Bundeszollverwaltung

Der Zoll als Einnahmeverwaltung

  • erhebt Zölle (für die Europäische Union) und die Einfuhrumsatzsteuer auf alle Waren aus Nicht-EU-Ländern bei der zollrechtlichen Abfertigung im grenzüberschreitenden Warenverkehr
  • erhebt die Verbrauchsteuern (auf Mineralöl, Tabak, Kaffee, Branntwein, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Bier) sowie seit 01. April 1999 auf Strom

Der Zoll als Organ für öffentliche Sicherheit

  • überwacht den Warenverkehr (Ein-/Aus- und Durchfuhr) auf die Einhaltung von internationalen und nationalen Verboten und Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt (z.B. Bekämpfung der Rauschgift- und Waffenkriminalität, Artenschutz, Lebensmittelkontrolle)
  • beschlagnahmt nachgemachte Markenwaren zum Schutz der Wirtschaften (Marken- und Produktpiraterie)
  • überwacht den Außenwirtschaftsverkehr (z.B. Beschränkungen bei militärischen Gütern, Einfuhrquoten im Textilsektor)
  • überwacht den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zur Bekämpfung der Geldwäsche
  • überwacht die Hohe See (auch außerhalb der deutschen Küstenmeere Nord- und Ostsee) im Verbund mit anderen Behörden
  • bekämpft zusammen mit der Bundespolizei die illegale Einreise von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung in das Gebiet der Europäischen Union 

Weitere Aufgaben des Zolls

Der Zoll

  • bekämpft die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
  • vollstreckt im Auftrag öffentlich-rechtliche Forderungen des Bundes und der Sozialversicherungsträger
  • erhebt Abgaben bzw. gewährt Erstattungen im Bereich der EU-Agrarmarktorganisationen (z.B. für landwirtschaftliche Erzeugnisse)
  • bearbeitet die Mineralölsteuervergütungen für den in der Land- und Forstwirtschaft verbrauchten Dieselkraftstoff (Agrardiesel) und zahlt diese an die berechtigten Land-und Forstwirte aus